- Fahrtkosten
- Es ist gemäß Schiedrichterordnung §19 Punkt 6 der SRO (Stand Mai 2018) wie folgt zu verfahren:
- Der Schiedsrichter bestimmt vorab (bzw. via "google maps") die kürzeste Verbindung von seinem Wohnort/Abfahrtsort zum Spielort. Die Distanz für Hin- und Rückfahrt bei Einzelanreise wird mit 0,30 € je Kilometer entschädigt. Bei gemeinsamer Anreise wird jeder mit 0,32 € entschädigt.
- Sie sind pro Schiedsrichter immer auf volle € 0,50 aufgerundet.
- Die alten Fahrtgeldtabellen haben KEINE Gültigkeit mehr!
- Abrechnungsdetails
- sobald ein zweites oder drittes Spiel, am gleichen Tag geleitet wird, müssen die Fahrtkosten aufgeteilt werden wenn:
- ein zweiter Heimverein dazu kommt oder
- sich die Altersklassen bzw. Geschlechter ändern - auch bei gleich bleibendem Verein.
- Hallenwechsel auch innerhalb einer Stadt
- Bsp: 2 * OM14 Heimspiel eines Vereines = nicht notwendig
- 1* OM14 + 1*OW14 eines Vereines = notwendig
- dies ist für den Fahrtkostenausgleich am Saisonende enorm wichtig, auch wenn es für euch SR keine Relevanz hat kann es für Vereine zu großen finanziellen Differenzen führen.
- sobald ein zweites oder drittes Spiel, am gleichen Tag geleitet wird, müssen die Fahrtkosten aufgeteilt werden wenn:
- Spielleitungsgebühr + Sonderfälle
- OL Herren € 30,00
- OL Damen und Landesligen € 25,00
- Pokalspiele € 30,00
- Oberliga U20/18 € 23,00
- restliche Jugend € 20,00
- 2 Spielen hintereinander, erhält der SR für das zweite Spiel, einen Zusatzbetrag in Höhe von € 5,00. Bei Leitung von 3 Spielen hintereinander erhält der SR für das zweite Spiel einen Zusatzbetrag von € 5,00 und für das dritte Spiel ein Zusatzbetrag von € 10,00.
- Muss ein Schiedsrichter ein Spiel alleine leiten erhält er einen Zusatzbetrag von € 10,00 pro Spiel.